| GESETZGEBUNG |
Nach
dem derzeitigen Gesetz 23/92 über Privatsicherheit, das den Beruf von Privatdetektiven in
Spanien regelt, schildern wir nun die wichtigsten Aspekte im juristischen Rahmen:
Um den Beruf des Privatdetektiven auszuüben muss man folgende Anforderungen erfüllen: a)Mündigkeit b)Spanische Staatsbürgerschaft c)Körperliche und psychische Eignung besitzen, die für die Ausübung der Dienste verlangt werden, ohne Krankheit aufzuweisen die diese Ausübung beeinträchtigt. d)Nicht vorbestraft sein. e)Nicht wegen gesetzeswidriger Einmischung in den Schutz des Rechts auf Ehre, der persönlichen und familiären Intimität und des eigenen Personenbildes, des Kommunikationsgeheimnisses und wegen anderer grundlegender Rechte in den letzten fünf Jahren vor der Bewerbung verurteilt worden zu sein. f)Nicht in den vorherigen zwei bzw. vier Jahren bestraft worden zu sein wegen schwerer oder sehr schwerer Sicherheitszuwiderhandlung. g)Nicht vom Dienst in der Armee oder anderen Sicherheitsdiensten enthoben worden zu sein. h)Keine Konrolltätigkeiten bei Unternehmen ausgeübt zu haben, Dienstleistungen oder Sicherheitstätigkeiten, Überwachung oder Privatnchforschungen, weder vom Personal oder den Vorrichtungen, als Mitglied der Wach- und Sicherheitsdienste in den letzten zwei Jahren vor der Bewerbung. i)Die Prüfungen bestanden zu haben, die die Kenntnisse und nötigen Fähigkeiten zum Ausüben der jeweiligen Dienste rechtfertigen. j)Abitur, Mittlere Reife, Fachabitur, Titel der angegebenen Berufe oder Qualifikationen, oder andere gleichwertige oder höhere Titulationen, aufweisen können. k)Privatdetektivdiplom besitzen, ausgegeben von den Instituten für Kriminologie oder anderen staatlich anerkannten und befähigten Lehranstalten, mit amtlich festgelegten Programmen, die 180 Punkte umfassen, jeder 10 Unterrichtsstunden entsprechend, in mindestens drei Unterrichtskursen. l)Keine Beamtentätigkeit im Moment der Bewerbung ausüben, sowie auch nicht in den letzten zwei Jahren zuvor. -Auf Wunsch von Personen oder Firmen, erstatten Privatdetektive die folgenden Dienste:a)Erhalten und Erteilen von Information und Beweisen über persönliche Verhaltensweisen und Taten. b)Verfolgbare Verbrechen nur auf Antrag der Berechtigten in Strafverfahren. c)Überwachung von Messen, Hotels, Ausstellungen oder Ähnlichem. -Im Sinne dieses Paragraphen werden alle
privaten Verhaltensweisen oder Taten verstanden, die das wirtschaftliche, arbeits-,
finanzielle, kaufmännische und, generell, das persönliche, familiäre oder soziale Leben
beinflussen, ausser denen die such im eigenen Heim oder anderen reservierten Orten
abspielen. In keinem Fall dürfen für die Untersuchungen persönliche oder technische Mittel benutzt werden, die gegen das Recht auf Ehre, die persönliche oder familiäre Intimität, dem eigenen Personenbild oder das Kommunikationsgeheimnis verstossen. - Kaufmännische, Arbeits- oder Kooperativgesellschaften von Detektiven dürfen nur aus anerkannten und zu diesem Beruf zugelassenen Personen bestehen. Eine beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde , sowie ein Zertifikat von dessen Eintragung in das zuständige Amtsregister, müssen bei der Generalleitung der Polizei eingereicht werden.- Ebenso müssen alle Veränderungen in der
Zusammensetzung der Verwaltungsdirektion der Firma, Aktienbesitz oder repräsentativen
Anteilen des Firmenkapitals sowie dessen Erhöhung oder Verminderung, gemeldet werden. Die
Meldung wird der Generaldirektion der Polizei in den folgenden 15 Tagen nach Erstellung
der jeweiligen Urkunde oder besagten Veränderung des Kapitals eingereicht. Die genannte
Behörde ist dann dazu beauftragt, die Meldung an die zuständige Region weiterzuleiten. - Zu diesem Zweck, muss vorher (wie oben angegeben) die Polizeigeneraldirektion eingeschaltet werden. Die Eröffnung der Filiale, deren genaue Lokalisierung und die entsprechenden Papiere der dort anzustellenden Detektive müssen angegeben bzw. eingereicht werden. REGISTERBUCH UND HAFTPFLICHT - Auftragsnummer und Datum der
Untersuchung, Vor- und Nachname oder Firmenname und Adresse des Kunden und der zu
untersuchenden Personen, Angelegenheit, Datum der Beendigung des Auftrags, evtle.
staatlich zu verfolgende Delikte und benachrichtigte Behörden. - Die Seiten des Registerbuchs der
Detektive, oder die Seiten bzw. Unterlagen die zu dessen späterer Bildung benutzt werden,
müssen vor Beginn numeriert und abgestempelt werden. . |
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