GESETZGEBUNG
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Nach dem derzeitigen Gesetz 23/92 über Privatsicherheit, das den Beruf von Privatdetektiven in Spanien regelt, schildern wir nun die wichtigsten Aspekte im juristischen Rahmen:

boton.gif (197 bytes) ANFORDERUNGEN
boton.gif (197 bytes) DIENSTLEISTUNGEN
boton.gif (197 bytes) VERBOTE
boton.gif (197 bytes) DETEKTIVGESELLSCHAFTEN
boton.gif (197 bytes) FILIALGRÜNDUNGEN
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REGISTERBUCH UND HAFTUNG



ANFORDERUNGEN

Um den Beruf des Privatdetektiven auszuüben muss man folgende Anforderungen erfüllen:

a)Mündigkeit

b)Spanische Staatsbürgerschaft

c)Körperliche und psychische Eignung besitzen, die für die Ausübung der Dienste verlangt werden, ohne Krankheit aufzuweisen die diese Ausübung beeinträchtigt.

d)Nicht vorbestraft sein.

e)Nicht wegen gesetzeswidriger Einmischung in den Schutz des Rechts auf Ehre, der persönlichen und familiären Intimität und des eigenen Personenbildes, des Kommunikationsgeheimnisses und wegen anderer grundlegender Rechte in den letzten fünf Jahren vor der Bewerbung verurteilt worden zu sein.

f)Nicht in den vorherigen zwei bzw. vier Jahren bestraft worden zu sein wegen schwerer oder sehr schwerer Sicherheitszuwiderhandlung.

g)Nicht vom Dienst in der Armee oder anderen Sicherheitsdiensten enthoben worden zu sein.

h)Keine Konrolltätigkeiten bei Unternehmen ausgeübt zu haben, Dienstleistungen oder Sicherheitstätigkeiten, Überwachung oder Privatnchforschungen, weder vom Personal oder den Vorrichtungen, als Mitglied der Wach- und Sicherheitsdienste in den letzten zwei Jahren vor der Bewerbung.

i)Die Prüfungen bestanden zu haben, die die Kenntnisse und nötigen Fähigkeiten zum Ausüben der jeweiligen Dienste rechtfertigen.

j)Abitur, Mittlere Reife, Fachabitur, Titel der angegebenen Berufe oder Qualifikationen, oder andere gleichwertige oder höhere Titulationen, aufweisen können.

k)Privatdetektivdiplom besitzen, ausgegeben von den Instituten für Kriminologie oder anderen staatlich anerkannten und befähigten Lehranstalten, mit amtlich festgelegten Programmen, die 180 Punkte umfassen, jeder 10 Unterrichtsstunden entsprechend, in mindestens drei Unterrichtskursen.

l)Keine Beamtentätigkeit im Moment der Bewerbung ausüben, sowie auch nicht in den letzten zwei Jahren zuvor.

DIENSTLEISTUNGEN

-Auf Wunsch von Personen oder Firmen, erstatten Privatdetektive die folgenden Dienste:

a)Erhalten und Erteilen von Information und Beweisen über persönliche Verhaltensweisen und Taten.

b)Verfolgbare Verbrechen nur auf Antrag der Berechtigten in Strafverfahren.

c)Überwachung von Messen, Hotels, Ausstellungen oder Ähnlichem.

-Im Sinne dieses Paragraphen werden alle privaten Verhaltensweisen oder Taten verstanden, die das wirtschaftliche, arbeits-, finanzielle, kaufmännische und, generell, das persönliche, familiäre oder soziale Leben beinflussen, ausser denen die such im eigenen Heim oder anderen reservierten Orten abspielen.

-Im Umfang des Artikels c) verstehen sich als einbegriffen grosse Ladenflächen und vielbesuchte öffentliche Lokale.

VERBOTE

Privatdetektive dürfen keine Nachforschungen anstellen über amtlich zu verfolgende Verbrechen. Sie müssen diese sofort nach Bekanntwerden der zuständigen Behörde melden. Und sie sind dazu verpflichtet, alle Informationen und Mittel im Zusammenhang mit solchen Verbrechen, zur Verfügung zu stellen.

In keinem Fall dürfen für die Untersuchungen persönliche oder technische Mittel benutzt werden, die gegen das Recht auf Ehre, die persönliche oder familiäre Intimität, dem eigenen Personenbild oder das Kommunikationsgeheimnis verstossen.

DETEKTIVGESELLSCHAFTEN

- Kaufmännische, Arbeits- oder Kooperativgesellschaften von Detektiven dürfen nur aus anerkannten und zu diesem Beruf zugelassenen Personen bestehen. Eine beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde , sowie ein Zertifikat von dessen Eintragung in das zuständige Amtsregister, müssen bei der Generalleitung der Polizei eingereicht werden.

- Ebenso müssen alle Veränderungen in der Zusammensetzung der Verwaltungsdirektion der Firma, Aktienbesitz oder repräsentativen Anteilen des Firmenkapitals sowie dessen Erhöhung oder Verminderung, gemeldet werden. Die Meldung wird der Generaldirektion der Polizei in den folgenden 15 Tagen nach Erstellung der jeweiligen Urkunde oder besagten Veränderung des Kapitals eingereicht. Die genannte Behörde ist dann dazu beauftragt, die Meldung an die zuständige Region weiterzuleiten.

- Mitglieder dieser Unternehmen dürfen sich nur detektivspezifischen Tätigkeiten widmen, und es ist ihnen nicht gestattet die Tätigkeiten auszuüben, die speziell den Sicherheitsgesellschaften vorbehalten sind.

FILIALENUNTERNEHMEN

- Die Privatdetektive können Filialen in verschiedenen Ortschaften eröffnen, jede unter der Leitung eines durch das Statut für Privatsicherheit anerkanntem Detektiven.

 - Zu diesem Zweck, muss vorher (wie oben angegeben) die Polizeigeneraldirektion eingeschaltet werden. Die Eröffnung der Filiale, deren genaue Lokalisierung und die entsprechenden Papiere der dort anzustellenden Detektive müssen angegeben bzw. eingereicht werden.

REGISTERBUCH UND HAFTPFLICHT

- In jeder Filiale muss ein Registerbuch geführt werden folgenden Angaben:

- Auftragsnummer und Datum der Untersuchung, Vor- und Nachname oder Firmenname und Adresse des Kunden und der zu untersuchenden Personen, Angelegenheit, Datum der Beendigung des Auftrags, evtle. staatlich zu verfolgende Delikte und benachrichtigte Behörden.

- Im Falle, dass für die Datenunterbringung ein EDV System benutzt wird, muss man sich an die Gesetzgebung über persönlichen Datenschutz halten.

- Die Privatdetektive sind während der Ausübung ihrer Dienste zivilrechtlich auch für die Handlungen und Unterlassungen der Angestellten und mit ihnen assoziierten Detektive verantwortlich.

- Die Seiten des Registerbuchs der Detektive, oder die Seiten bzw. Unterlagen die zu dessen späterer Bildung benutzt werden, müssen vor Beginn numeriert und abgestempelt werden. .

Auf der ersten Seite legt die Polizeigeneraldirektion, regionale- oder lokale Polizeibehörde, oder die betreffende autonome Polizei des Ortes der Filialenniederlassung, die Bevollmächtigung des Buches fest.

In dieser Bevollmächtigung werden festgelegt:

Zweck des Buches, Name des Titulardetektivs,Nummer der Einschreibung ins Detektivregister, Nummer der Seiten des Registerbuchs, Verfügung über den vollstreckten Akt, Ort und Datum, unterschrieben vom Verantwortlichen der betreffenden Polizeibehörde oder der dazu beauftragten Person.


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